Jahresabschluss 2026: Frist läuft ·
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Für GmbH, UG, Einzelunternehmer und Freiberufler: Wir übernehmen die Erstellung Ihres Jahresabschlusses vollständig, von der Bilanz bis zur EÜR. Mit festem Ansprechpartner, klarer Kostenstruktur und aktiver Steueroptimierung. 100% digital, deutschlandweit.
Über 35 zufriedene Mandanten
Situation
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer kennen diese Momente. Sie sind kein Versagen — sondern ein Zeichen dafür, dass Ihre Steuerberatung besser mitdenken sollte.
01
Sie wissen, dass er gemacht werden muss. Aber im Alltag fehlt die Zeit, und das schlechte Gewissen bleibt.
02
Sie haben das Gefühl, steuerlich nicht alles optimal zu nutzen. Aber keiner erklärt Ihnen konkret, was möglich wäre.
03
Zahlen sind da, aber keine echte Entscheidungsgrundlage. Was bedeuten diese Zahlen für Ihr Unternehmen?
04
Das Finanzamt wartet nicht. Verspätungen kosten Geld und Nerven. Jedes Jahr aufs Neue das gleiche Spiel.
Genau hier setzen wir an. Kein Nachhaken, keine Überraschungen. Wir übernehmen und liefern.
Relevanz für ihr unternehmen
Ob GmbH, UG, Einzelkaufmann oder Freiberufler: Die Pflicht zur Erstellung hängt von Rechtsform und Umsatz ab.
| Unternehmensform | Jahresabschluss | Status | Hinweis |
|---|---|---|---|
| GmbH und UG | Handelsbilanz und Steuerbilanz | Pflicht | Offenlegung im Bundesanzeiger erforderlich |
| Aktiengesellschaft (AG) | Handelsbilanz | Pflicht | Erweiterte Offenlegungspflichten |
| Einzelkaufmann (groß) | Handelsbilanz | Pflicht | Ab 600.000 EUR Umsatz oder 60.000 EUR Gewinn |
| Einzelunternehmer (klein) | EÜR | Empfohlen | Freiwillige Bilanzierung möglich |
| Freiberufler | EÜR | Empfohlen | Keine Buchführungspflicht nach HGB |
| GbR und PartG | EÜR oder Bilanz | Je nach Umsatz | Einheitliche Feststellungserklärung |
| KG und OHG | Handelsbilanz | Pflicht | Separate Bilanzen je Gesellschafter möglich |
Schwellenwerte können sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Wir prüfen gerne, was für Ihr Unternehmen gilt.
Je nach Rechtsform sind Umfang, Frist und Pflichten verschieden. So gehen wir vor:
Je nach Größe erstellen wir Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung und den Anhang nach HGB. Die Offenlegung im Bundesanzeiger ist Pflicht. Wir bereiten alles so auf, dass Frist und Form stimmen.
Für die UG gelten dieselben Regeln wie für die GmbH, inklusive der gesetzlichen Rücklage. Gerade Gründer profitieren von klaren Preisen und einem festen Ansprechpartner.
Hier reicht oft die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Wir prüfen, ob eine EÜR genügt oder eine Bilanz nötig ist, und achten auf Ihre Steuerlast.
Was das ungefähr kostet, sehen Sie im Honorarrechner für den Jahresabschluss.
Leistungsumfang
Wenn gewünscht, von der ersten Buchung bis zur Einreichung beim Finanzamt.
Handelsbilanz nach HGB
Steuerbilanz inkl. Überleitungsrechnung
Gewinn und Verlustrechnung (GuV)
Anhang und Lagebericht bei Pflicht
Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR)
Übermittlung der E-Bilanz ans Finanzamt
Anlagevermögensnachweis und AfA Tabelle
Abstimmung und Prüfung der Buchführung
Kommunikation mit dem Finanzamt
Offenlegung beim Bundesanzeiger (GmbH und AG)
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Steuerliche Gestaltungsoptionen aktiv geprüft
Kostenloses Erstgespräch: Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Kostenlos · Unverbindlich · Wir übernehmen den Wechsel
oder direkt:
+49 30 2359 26 120
info@rosenmeyer-kollegen.de
28. Februar 2027 mit Steuerberater
31. Juli 2026 ohne Steuerberater, bereits verstrichen
Fristverlängerung beantragen wir für Sie.
Ein Kanzleiwechsel ist auch mitten im Jahr möglich. Wir übernehmen die Übergabe und stimmen uns direkt ab.
Ablauf
Sechs Schritte. Strukturiert und verlässlich. Was nach dem ersten Gespräch passiert, läuft bei uns kontrolliert ab Sie müssen nicht nachhaken.
Füllen Sie das Anfrageformular aus: Rechtsform, ungefährer Umsatz und offene Fragen. Keine Unterlagen notwendig.
Eingangsbestätigung automatisch in MinutenEin Berater nimmt sich 10 Minuten für Sie. Wir klären, welches Verfahren für Ihre Situation gilt, und identifizieren gewünschte Zusammenarbeit. Auf Wunsch auch per KI-Assistent — für sofortige Terminaufnahme rund um die Uhr.
Optional: KI-Assistent für sofortige Aufnahme rund um die UhrWir stellen Ihnen vor, wie wir Sie über reine Compliance hinaus unterstützen können — von der Buchhaltung bis zur Vermögensplanung. Sie erhalten kostenfrei passende Merkblätter.
Unterlagenliste wird automatisch erstellt und zugesandtWir erstellen Bilanz oder EÜR, Gewinn und Verlustrechnung sowie alle Anlagen gemäß HGB und AO. Abschreibungsstrategien, Rückstellungen und Bewertungswahlrechte prüfen wir aktiv, standardmäßig.
Fristenüberwachung läuft automatisch im SystemWir erläutern die Ergebnisse in klarer Sprache. Nach Ihrer Freigabe übermitteln wir die E-Bilanz elektronisch ans Finanzamt. Bei GmbHs übernehmen wir auch die Offenlegung im Bundesanzeiger — alles aus einer Hand.
Einreichung und Bestätigung werden automatisch dokumentiertFester Ansprechpartner, kurze Reaktionszeiten, jährliches Herbstgespräch und betriebswirtschaftliche Einschätzungen auf Wunsch. Steuerberatung, die Sie nicht suchen müssen. Sie kommt zu Ihnen.
Fristen, Erinnerungen und laufende Aufgaben systemseitig überwachtCindy Rosenmeyer-Sak
Kosten und Vorteile
Drei Bereiche: klar strukturiert, aktiv bearbeitet, ohne dass Sie nachhaken müssen:
Fristenüberwachung, E-Bilanz, Einreichung beim Finanzamt und Offenlegung im Bundesanzeiger — wir behalten den Überblick. Sie müssen nicht nachfragen.
Bilanz, EÜR oder Steuerbilanz — mit Gewinn und Verlustrechnung und allen Anlagen nach HGB und AO. Sie erhalten eine strukturierte Unterlagenliste, wir übernehmen den Rest.
Abschreibungsstrategien, Rückstellungen, Bewertungswahlrechte. Wir prüfen das standardmäßig, nicht erst wenn Sie fragen. Ergebnisse erklären wir verständlich.
Hinweis für Unternehmen mit internem Buchhaltungsteam
Kein Problem. Wir übernehmen den Jahresabschluss, und passen uns Ihren internen Fristen an. Immobilienunternehmen oder Unternehmen mit eigenen Buchhaltungsabteilungen schlagen uns einfach ihre internen Abgabetermine vor. Wir richten uns danach.
Transparente Preise
Vorab Klarheit schaffen: Klappen Sie den Rechner auf und sehen Sie die ungefähren Kosten Ihres Jahresabschlusses.
Rechner wird geladen ...
Die Berechnung dient als unverbindliche Orientierung. Ihr persönliches Festpreisangebot erhalten Sie im kostenlosen Erstgespräch.
Rechner im Vollbild öffnen
Digital & Modern
Unsere Prozesse sind so aufgebaut, dass Sie Unterlagen schnell liefern, Rückfragen sauber bündeln und Entscheidungen ohne Medienbruch treffen können.
Mandantenstimmen
4,9 Sterne bei Google. Über 35 Bewertungen. Hier drei Stimmen aus der Praxis:
4,9 ★
Google-Bewertung
★★★★★ auf Google
Seit wir unseren Jahresabschluss bei Rosenmeyer & Kollegen machen lassen, habe das Gefühl, dass wirklich jemand mitdenkt. Fristen wurden bisher eingehalten und rechtzeitig erinnert, wenn was fehlt.
T. M.
Geschäftsführer, GmbH aus Magdeburg
★★★★★ auf Google
Als Freiberuflerin war mir der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz lange unklar. Im Herbstgespräch wurde es mir verständlich erklärt.
★★★★★ auf Tripadvisor
Der Wechsel war einfacher als erwartet. Die Mitarbeiter haben sich um alles gekümmert, ohne dass ich etwas tun musste, außer am Anfang. Nur bei den Abschlusskosten gab es eine kleine Abweichung.
Häufige Bedenken
Drei Bedenken hören wir am häufigsten, und wie wir sie für Sie lösen:
„Ein Steuerberater ist mir zu teuer.“
In den meisten Fällen ja. Aktive Steueroptimierung, vermiedene Verspätungszuschläge und genutzte Gestaltungsspielräume übersteigen die Beratungskosten häufig deutlich. Und: Sie erhalten von uns vorab ein transparentes Festpreisangebot — keine offene Rechnung am Ende.
„Die Umstellung bedeutet Aufwand.“
Sie übergeben uns die Unterlagen und das digital, per App oder per Post. Wir kümmern uns um alles andere, inklusive Mandatsübernahme beim bisherigen Berater. Der Wechsel ist für Sie nahtlos.
„Ich weiß nicht, ob sich das lohnt.“
Genau dafür ist das Erstgespräch da. Kostenlos und unverbindlich. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen konrekte Arbeitsweisen. Ohne Verpflichtung.
Häufige Bedenken
Ehrlich gesagt: Das lässt sich nicht pauschal beantworten, und wir wollen Ihnen keine Zahl nennen, die hinterher nicht stimmt. Steuerberater rechnen nach Aufwand ab, und jedes Unternehmen ist anders aufgestellt.
Was wir Ihnen sagen können: Es gibt Faktoren, die den Aufwand, und damit Ihre Kosten — spürbar senken. Dazu gehört vor allem eine saubere, laufende Buchhaltung. Je ordentlicher Ihre Belege gesammelt und verbucht sind, desto weniger Zeit brauchen wir für Rückfragen und Korrekturen. Wenn Sie eine Buchhaltungssoftware nutzen, aus der sich alle Daten direkt übertragen lassen, macht das die Zusammenarbeit nochmal deutlich effizienter.
Zur Orientierung: Die Vergütung richtet sich nach der StBVV. Für die Erstellung des Jahresabschlusses stehen einem Steuerberater zwischen 10 und 40 Zehntel zu — im Schnitt werden 30/10 berechnet. Bei einer Bilanzsumme von 500.000 Euro und einem Umsatz von 200.000 Euro entspricht das rund 1.677 Euro netto. Dazu können Gebühren für Steuererklärungen und Beratungsleistungen kommen.
Unser Ansatz: Wir nennen Ihnen vor dem Start ein transparentes Angebot , damit Sie wissen, womit Sie rechnen.
Damit wir zügig und sauber arbeiten können, brauchen wir in der Regel folgende Unterlagen von Ihnen:
Unsere Erfahrung: Je vollständiger die Unterlagen beim ersten Termin, desto schneller ist der Abschluss fertig, und desto günstiger wird es für Sie.
Ohne Steuerberater gilt der 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Wir beantragen die Fristverlängerung automatisch für Sie.
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Freiberufler und kleinere Einzelunternehmer. Die Bilanz ist für buchführungspflichtige Unternehmen wie GmbH, UG oder größere Einzelkaufleute verpflichtend und deutlich umfangreicher.
Ja. Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Wir stimmen uns direkt mit Ihrem bisherigen Berater ab und übernehmen alle laufenden Vorgänge strukturiert. Keine offenen Fristen, kein Datenverlust.
Kein Problem. Wir erstellen Ihnen eine strukturierte Unterlagenliste und begleiten Sie dabei, alles zusammenzustellen. Fehlende Belege klären wir direkt, ohne dass Sie selbst beim Finanzamt nachfragen müssen.
Ja. Wir übernehmen auf Wunsch die vollständige laufende Buchhaltung. Wenn Sie die Buchhaltung intern führen möchten, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Prozesse so aufzustellen, dass Sie BWA und Zahlen jederzeit schnell zur Hand haben, und wir den Jahresabschluss darauf aufbauen.
Eine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen, gibt es nicht. Der Jahresabschluss muss aber nach HGB und Steuerrecht korrekt erstellt werden, und Fehler wirken sich direkt auf Steuer und Offenlegung aus. Deshalb lassen die meisten GmbHs, UGs und Unternehmer ihn von uns erstellen. So haben Sie Frist, Form und Steuerlast im Blick.
Rechtlich ja, zum Beispiel mit Buchhaltungssoftware. In der Praxis fehlen aber oft die Zeit und das Fachwissen zu Bilanzierung, Abschreibungen und Rückstellungen. Außerdem gelten ohne Steuerberater deutlich kürzere Abgabefristen für Ihre Steuererklärungen, mit uns haben Sie mehr Luft.
Die Geschäftsführung muss den Jahresabschluss in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsjahresende aufstellen, kleine Kapitalgesellschaften haben bis zu sechs Monate. Offengelegt wird er spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag im Bundesanzeiger. Wir behalten diese Termine für Sie im Blick.
Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Größe und Aufwand. Als Orientierung: Eine Bilanz für eine kleine GmbH liegt ab etwa 1.400 Euro, für eine mittlere GmbH ab etwa 2.400 Euro, jeweils zuzüglich MwSt. Mit dem Honorarrechner sehen Sie die ungefähren Kosten für Ihren Fall.
Ein Testat, also ein Bestätigungsvermerk, ist das Ergebnis einer gesetzlichen Abschlussprüfung. Sie ist bei größeren Kapitalgesellschaften Pflicht und liegt bei Wirtschaftsprüfern. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und können die Erstellung bescheinigen. Kleine Kapitalgesellschaften sind in der Regel von der Prüfungspflicht befreit.
Ja. Sie können Buchhaltungsdaten und Belege digital übergeben, zum Beispiel aus DATEV, Lexware oder lexoffice. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg bei Ihnen am wenigsten Aufwand bedeutet.
Strukturiert, fristgerecht und steueroptimiert. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch.
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