| Bei Angestellten | Bei Selbstständigen/Freiberuflern |
| Sonderausgaben steuerlich absetzen: Spenden an gemeinnützige Organisationen Kirchensteuer (ggf. Vorauszahlung möglich) Schulgeld für private Schulen (bis 30 % absetzbar) | |
| Rürup-Rente (Basisrente): Bis zu 27.565 € (Stand 2025) steuerlich absetzbar. Ideal für Besserverdiener ohne betriebliche Altersvorsorge. | |
| Beruflich bedingte Werbungskosten bündeln: Fortbildungskosten, Technik (z. B. Laptop), Software etc. Alles, was der beruflichen Weiterbildung dient, zählt. | |
| Kapitalverluste realisieren: Aktien mit Verlust verkaufen → Kapitalerträge mindern Effekt: Steuerlast senkt sich → Elterngeldgrenze wird unterschritten | |
Das Elterngeld ist eine wertvolle staatliche Unterstützung für frischgebackene Eltern in Deutschland. Doch was viele nicht wissen: Ab einem bestimmten Einkommen erlischt der Anspruch komplett. Die Einkommensgrenze für das Elterngeld wurde zuletzt deutlich gesenkt. Wer darüber liegt, erhält keinen Cent. Aber: Mit legalen Steuertricks lässt sich das steuerpflichtige Einkommen oft noch unter die Grenze drücken – selbst bei einem Jahresbrutto über 200.000 €.
In diesem Artikel erfährst du alles über die aktuellen Regeln, Berechnung Eltern-Geld, und wie du deinen Anspruch retten kannst, auch wenn du eigentlich zu viel verdienst.
Seit dem 1. April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen:
Die Grenze gilt einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Wer mehr Einkommen laut Steuerbescheid hat, verliert den Anspruch auf Elterngeld komplett. Dabei zählt nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen – also nach Abzügen, Sonderausgaben und Freibeträgen.
Die Berechnung erfolgt anhand des Einkommensteuerbescheids für das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Dabei zählt:
Nicht berücksichtigt werden steuerfreie Einnahmen (z. B. Kindergeld). Das heißt: Viele gut verdienende Eltern können durch clevere Planung das steuerpflichtige Einkommen gezielt senken – und so Elterngeld erhalten, obwohl sie über der Bruttogrenze liegen.
Überschreitest du die Grenze (z. B. 176.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt ab 2025), erhältst du kein Elterngeld – auch kein Basiselterngeld, auch kein ElterngeldPlus.
Es gibt keine Ausnahmen oder Kulanzregelungen – die Grenze ist starr.
Eine nachträgliche Korrektur ist nur möglich, wenn der Steuerbescheid nachträglich sinkt (z. B. durch Einspruch).
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