Sichern Sie sich professionelle Beratung vom spezialisierten 

Steuerberater für Immobilien

Als Immobiliensteuerberater unterstützen wir hauptsächlich Vermieter, Immobilieninvestoren, Immobilien-GmbHs und Eigentümer mit Kauf-, Verkaufs- oder Strukturierungsfragen.

Nehmen Sie sich 45 Sekunden Zeit – wir kümmern uns um den Rest.

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Was macht ein
Steuerberater für Immobilien

Ein Steuerberater mit Schwerpunkt Immobilien unterstützt Sie bei allen steuerlichen Fragen rund um den Erwerb, Besitz, die Vermietung und den Verkauf von Immobilien. Anders als ein allgemeiner Steuerberater verfügt er über Spezialwissen in Bereichen wie Abschreibungsmodellen, Grunderwerbsteuer-Optimierung und der steuerlich optimalen Strukturierung von Immobilieninvestments.

Die Komplexität der Immobilienbesteuerung ergibt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Steuerarten: Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer. Ein spezialisierter Berater erkennt Optimierungspotenziale, die Generalisten oft übersehen.

Wann brauchen Immobilienbesitzer einen
Immobiliensteuerberater

Nachhaltig mit einem Spezialisten arbeiten

Wann ist ein
Steuerberater für Immobilien sinnvoll?

Für wen eignet sich ein Steuerberater für Immobilien

Steuerberater für Vermieter

Für private Vermieter mit Einkünften aus Vermietung, Anlage V, Werbungskosten und Abschreibung.

Vermietung & Verpachtung

Steuererklärung, Einkünfte, Verluste, Werbungskosten und laufende Optimierung bei vermieteten Immobilien.

Erbschaft & Schenkung von Immobilien

Steuerliche Gestaltung bei Übertragung, Erbengemeinschaft, Familienheim und Nachfolge.

Steuerberater Mandant werden
Leistungen des Online Steuerberaters Rosenmeyer & Kollegen

Abschreibung & AfA

Kaufpreisaufteilung, AfA, Restnutzungsdauer und steuerliche Gestaltung bei vermieteten Objekten.

Immobilien-GmbH & VV GmbH

Wann sich eine vermögensverwaltende GmbH lohnt und welche steuerlichen Risiken entstehen.

Kauf, Verkauf & Spekulationssteuer

Steuerfreie Veräußerung, Spekulationsfrist, Grunderwerbsteuer und Veräußerungsgewinne.

Online treffen und Sachverhalt korrekt lösen

Für wen wir da sind –
und für wen nicht

Unsere Mandanten

  • Immobilieneigentümer mit 1+ Objekten
  • Vermieter aus dem Ausland
  • Immobilien-GmbHs & Holdingstrukturen
  • Unternehmer mit Immobilienvermögen
  • Mandanten mit Fokus auf Steuerstruktur
  • Kauf, Verkauf oder Umstrukturierung geplant
  • Digital affine Mandanten

Wir beraten leider nicht

  • Reine Arbeitnehmer ohne Immobilienbezug
  • Einmalige Steuererklärung
  • Nebengewerbe ohne Investitionsabsicht
  • Mandate mit rein ausländischem Steuerrecht
  • Fälle mit ausschließlich Renteneinkünften
  • Preisorientierte Einmal-Anfragen

So profitieren Sie von
unseren Unternehmenswerten

Unsere Beratung erfolgt stets unter Berücksichtigung unserer Prinzipien:

Spezialisiert

Profitieren Sie von umfangreichen Branchenkenntnissen unserer Steuerberater

Papierlos oder vor Ort

Papierbelege gehören bei uns der Vergangenheit an
Prozessoptimiert
Sicherere und transparentere Prozesse erleichtern die tägliche Arbeit

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Steuerberater-fuer-immobilien_steht vor der Berlinskyline
  1. Falsche Steuerklassifizierung: Der Verkauf einer Immobilie kann falsch eingestuft werden, was zu höheren Steuern führt.
  2. Fehler bei Immobilien-Abschreibung: Komplex, erfordert Verständnis der Steuergesetze und -vorschriften. Ohne Steuerberater können Fehler bei Abschreibung gemacht werden, was zu höherer Steuerbelastung führen kann.
  3. Nichtausnutzung von Steuervorteilen: Es gibt eine Reihe von Steuervorteilen und -abzügen, die bei Immobilientransaktionen genutzt werden können. Ohne einen Steuerberater könnten Sie diese Vorteile übersehen und mehr Steuern zahlen, als Sie eigentlich müssten.
  4. Fehler bei der Grunderwerbsteuer: Die Berechnung ist kompliziert und erfordert Kenntnis der Steuergesetze und -vorschriften.
  5. Fehler bei Erbschaft oder Schenkung von Immobilien können zur Steuer führen. Ohne Steuerberater könnten Sie Fehler bei der Steuerberechnung machen oder Möglichkeiten zur Steuerverminderung übersehen.
  6. Fehler bei der Vermietung: Steuerliche Überlegungen bei der Immobilienvermietung, wie Mieteinnahmen und Ausgaben, sind wichtig.
  7. Fehler bei der Umstrukturierung von Immobilienbesitz können steuerliche Auswirkungen haben, z. B. durch Übertragung von Immobilien in eine Gesellschaft.
  8. Fehler bei der Besteuerung von Auslandsimmobilien können zu komplexen steuerlichen Fragen führen.
  9. Zählobjekte und gewerblicher Grundstückshandel: Die Veräußerung mehrerer Immobilien führt unweigerlich zur Beschäftigung mit sogenannten Zählobjekten. Die Regeln für den Handel mit Gewerbeimmobilien wurden von der Finanzverwaltung aufgestellt. Diese Regeln sind jedoch schwer verständlich, wenn man kein Experte ist. Die Konsequenzen einer Fehleinschätzung können erheblich sein.
  10. Gestaltung von Verträgen und Berechnung von Fristen: Es gibt Personen, die nicht die gesamte 10-Jahresfrist abwarten möchten, um eine Immobilie steuerfrei veräußern zu können. In solchen Fällen nutzen sie einen Vorvertrag, um den Käufer vor dem Erwerb des Eigentums zu schützen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass solche Verträge ohne notarielle Beglaubigung rechtlich nicht bindend sind.
  11. Vermögensverwaltende GmbH und Photovoltaik: Vermögensverwaltende GmbHs sind beliebt. Sie zahlen nur 15% Körperschaftsteuer und keine Gewerbesteuer, wenn eine erweiterte Gewerbesteuerkürzung gilt. Dies ist der Fall, wenn die GmbH ausschließlich Immobilien verwaltet.
  12. Erbauseinandersetzung und Steuerzahlungen: Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Erbengemeinschaft schnell aufgelöst werden möchte. Wenn eine geerbte Immobilie zur Erbengemeinschaft gehört, wird diese oft rasch verkauft. Dies kann jedoch zu unerwarteten Belastungen durch mögliche Steuerzahlungen führen.
  13. Abschreibung und Kaufpreisaufteilung: Um die jährliche Abschreibung bei vermieteten Immobilien zu bestimmen, muss der Kaufpreis des Grundstücks aufgeteilt werden. Dieser Kaufpreis setzt sich aus dem Wert des Grund und Bodens sowie dem Wert des Gebäudes zusammen. Das Bundesfinanzministerium hat hierfür ein „Excel-Tool als Arbeitshilfe“ entwickelt.
  14. Familienheim und Erbschaftsteuer: Für Kinder sowie Ehepartner bleibt das geerbte Familienheim erbschaftsteuerfrei, sofern es mindestens zehn Jahre weiter bewohnt wird. Sollte der Erbe vor Ablauf der zehn Jahre aus dem Familienheim ausziehen, droht eine nachträgliche Besteuerung.
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Was kostet ein Steuerberater für Immobilien in Berlin

Wir wissen, wie wichtig professionelle Beratung für Sie ist. Deshalb steht bei uns Ihr wirtschaftlicher Nutzen immer im Vordergrund. Unsere Honorare basieren auf der Steuerberatervergütungsverordnung in Deutschland. Jedoch setzen wir unsere Expertise erst ein, wenn wir sicher sind, dass es für Sie einen klaren Mehrwert gibt. Unsere umfangreiche Erfahrung im Immobilienbereich ermöglicht es uns, Ihnen stets den bestmöglichen Service zu bieten. Dabei ist es unser Ziel, dass unsere Beratungskosten Ihre steuerlichen Einsparungen nicht übersteigen. Wir sind hier, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu helfen, Ihre finanziellen Ziele zu verwirklichen. 

Achtung, es spielt kaum eine Rolle, ob Sie einen Steuerberater in Berlin, München, Nürnberg oder in der Nähe suchen. Sie sollten eher eine spezialisierte Steuerkanzlei für Immobilien wählen, da die Expertise wichtiger als der lokale Standort ist. Heutzutage kann ein Termin Online innerhalb weniger Tage digital per Video stattfinden, Zeit einsparen und Ihnen bei den ersten Schritten behilflich sein und wenn es  nicht passen sollte, dann können Sie einen Steuerberater in der Nähe suchen. Stellen Sie die Anfrage für den Steuerberater für Immobilien und profitieren Sie von schneller Terminvergabe und hoher Spezialisierung.

Nachhaltig mit einem Spezialisten arbeiten

Warum ein spezialisierter Steuerberater für Immobilien entscheidend ist

Immobilienbesteuerung betrifft nicht nur die jährliche Steuererklärung. Je nach Situation geht es um Vermietung, Abschreibung, Verkauf, Erbschaft, Schenkung oder die passende Gesellschaftsstruktur. Ein spezialisierter Steuerberater für Immobilien erkennt diese Zusammenhänge frühzeitig und hilft, steuerliche Entscheidungen nicht isoliert, sondern langfristig zu planen.

Steuerberatung für Vermieter

Wer Immobilien vermietet, muss Mieteinnahmen, Werbungskosten, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Abschreibungen und mögliche Verluste sauber in der Steuererklärung abbilden.

Abschreibung, AfA und Restnutzungsdauer

Die Abschreibung entscheidet oft über die steuerliche Wirkung einer Immobilie über viele Jahre. Relevant sind Kaufpreisaufteilung, Gebäudeanteil, lineare AfA, Modernisierungskosten und Sonder-AfA.

Immobilienverkauf und Spekulationssteuer

Beim Verkauf kommt es auf Haltedauer, Eigennutzung, Vermietung, Verkaufszeitpunkt und mögliche Risiken eines gewerblichen Grundstückshandels an.

Immobilien-GmbH und vermögensverwaltende GmbH

Für größere Immobilienvermögen kann eine Immobilien-GmbH oder vermögensverwaltende GmbH interessant sein. Entscheidend sind Haltedauer, Finanzierung, Gewerbesteuer, Ausschüttung und laufende Kosten.

Kauf, Strukturierung und steuerliche Gestaltung

Viele steuerliche Weichen werden bereits vor dem Kauf gestellt: Finanzierungsstruktur, Kaufpreisaufteilung, Grunderwerbsteuer, Einbringung in eine GmbH oder Ehegattenschaukel.

Erbschaft und Schenkung von Immobilien

Bei der Übertragung von Immobilien spielen Freibeträge, Immobilienbewertung, Familienheim, Nießbrauch, Erbengemeinschaften und vorweggenommene Erbfolge eine wichtige Rolle.

Unterschied Immobilien Steuerberater
Online
und früher

Funktion RS Kollegen Altmodische Berater
Digitales Mandantenportal zur sicheren Kommunikation ✓ ×
Prozessberatung & Steuergestaltung bei Immobilien ✓ ×
Fristgerechte Abgabe aller Erklärungen bei der Finanzverwaltung ✓ ✓
Proaktive Hinweise auf steuerliche Chancen & Themen ✓ ×
Platz für Neumandate – dank digitaler Effizienz bei RS Kollegen ✓ ×
Online-Terminbuchung für Erstgespräche ✓ ×

Zusammenarbeit mit einem Steuerberater

Maximieren Sie Ihr Vermögen durch strategische Steuerplanung beim Immobilienkauf. Wir begleiten Sie von der ersten Immobilie bis zur Holding-Struktur.

Sie erhalten kostenlos Zugang zu einer PDF Präsentation.

Steuerberater Zusammenarbeit Immobilien

Häufige Fragen an Immobiliensteuerberater

Ein Steuerberater für Immobilien unterstützt Eigentümer, Vermieter und Investoren bei allen steuerlichen Fragen rund um Kauf, Vermietung, Abschreibung, Verkauf, Erbschaft, Schenkung und Immobiliengesellschaften. Ziel ist nicht nur die korrekte Steuererklärung, sondern auch eine steuerlich sinnvolle Struktur für das Immobilienvermögen.

Einschließlich Beratung zu Themen wie Vermietung, Grundsteuer, Einkommensteuer, Schenkung, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und anderen Steuerarten, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen.

Ja. Ein Steuerberater unterstützt bei der Anlage V, der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, der Zuordnung von Werbungskosten, Abschreibungen, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand und Verlusten aus Vermietung.

Rund um Ihre Immobilie können verschiedene Steuerarten relevant sein, darunter Grundsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und andere steuerliche Aspekte, die mit Ihrer Immobilie zusammenhängen.

 

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, Steuern zu sparen, wenn man eine Immobilie vermietet, z.B. durch die Berücksichtigung von Werbungskosten und Abschreibungen bei der Einkommensteuer.

Eine Schenkung von Immobilien ist steuerlich relevant, wenn sie bestimmte Beträge überschreitet. Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem können Schenkungsteuer und andere steuerliche Aspekte relevant sein.

Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung, der Anzahl der Immobilien, den Einkünften aus Vermietung und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Bei reinen Steuererklärungen ist der Aufwand geringer als bei Gestaltungsberatung, Immobilien-GmbH, Erbschaft oder Verkauf. Entscheidend ist, ob die Beratung einen wirtschaftlichen Mehrwert schafft.

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