✦ Steuer-Tool der Kanzlei
Berechnen Sie die Abschreibung Ihrer Immobilie in Sekunden. Für alle vier AfA-Arten, inklusive vollständiger Jahrestabelle und steuerlichem Hintergrundwissen.
Aktualisiert: 2026 · § 7 EStG
AfA steht für Absetzung für Abnutzung und bezeichnet die steuerlich anerkannte Wertminderung eines Gebäudes über seine Nutzungsdauer. Während Grundstücke sich nach Ansicht des Gesetzgebers nicht abnutzen und daher nicht abgeschrieben werden können, verlieren Gebäude mit der Zeit an Substanz – und dieser Wertverlust darf steuerlich geltend gemacht werden.
Als Vermieter oder Gewerbetreibender mit Immobilienbesitz mindern AfA-Beträge Ihre steuerpflichtigen Einkünfte und senken damit direkt Ihre Steuerlast. Je nach Steuersatz kann das über die Laufzeit erhebliche Beträge ausmachen.
💡 Praxis-Beispiel
Kaufpreis einer Eigentumswohnung: 400.000 €. Davon entfallen 80.000 € auf das Grundstück. Die Bemessungsgrundlage für die AfA beträgt 320.000 €. Bei linearer AfA (2 %) ergibt das eine jährliche Abschreibung in Höhe von 6.400 € Steuerersparnis und bei 42 % Spitzensteuersatz entspricht das rund 2.688 € weniger Steuern pro Jahr.
Die Regelungen zur AfA finden sich in § 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Für Gebäude gelten die Absätze 4 und 5, für erhöhte Abschreibungen bei Denkmalschutz und Sanierungsgebieten die §§ 7h und 7i EStG.
Bevor Sie den Rechner nutzen, helfen diese Definitionen dabei, alle Eingabefelder richtig zu verstehen und typische Fehler bei der Berechnung zu vermeiden.
Die Basis, auf die der AfA-Satz angewendet wird. Sie ergibt sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Grundstücksanteils (und ggf. abzüglich separat bewerteter Inventargegenstände). Faustregel: In Großstädten entfallen oft 20–40 % des Kaufpreises auf das Grundstück.
Der Teil des Kaufpreises, der auf das Grundstück entfällt. Grundstücke unterliegen keiner Abnutzung und dürfen daher steuerlich nicht abgeschrieben werden. Die Aufteilung muss sachgerecht erfolgen – anhand von Bodenrichtwerten oder der BMF-Arbeitshilfe. Tipp: Lassen Sie diese Aufteilung von Ihrer Kanzlei prüfen, da das Finanzamt sie kritisch bewertet.
Kosten, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 %), Notarkosten (ca. 1–1,5 %), Grundbucheintrag (ca. 0,5 %) und ggf. Maklerprovision. Diese Kosten erhöhen anteilig die Bemessungsgrundlage und sind damit ebenfalls abschreibbar.
Die Standardmethode: Der gleiche Betrag wird jedes Jahr abgeschrieben. Einfach, planbar und für die meisten Vermietungssituationen die richtige Wahl. Der Betrag bleibt über die gesamte Nutzungsdauer konstant.
Der Abschreibungsbetrag sinkt jedes Jahr, weil er auf den jeweils verbleibenden Restbuchwert (nicht auf die ursprüngliche Bemessungsgrundlage) angewendet wird. Höhere Beträge in den Anfangsjahren, sinkende Beträge im Verlauf. Gilt seit 2024 nur für qualifizierte Neubauten (Bauantrag ab Oktober 2023).
Erhöhte Abschreibung auf Modernisierungskosten bei denkmalgeschützten Gebäuden. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde. Zusätzlich zur regulären Gebäude-AfA können die Sanierungskosten mit bis zu 9 % pro Jahr abgeschrieben werden.
Identische Förderung wie beim Denkmalschutz, jedoch für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen und auch ohne Denkmalstatus. Die Bescheinigung wird von der zuständigen Gemeinde ausgestellt.
Standard für alle Vermietungsobjekte. Gleichmäßig, planbar, keine Sondervoraussetzungen.
Nur für Neubauten ab Okt. 2023. Mehr Abzug in frühen Jahren, ideal für Investoren mit hohem Steuersatz.
Für denkmalgeschützte Objekte. Erhöhte AfA auf Modernisierungskosten, Bescheinigung erforderlich.
Für Objekte in Sanierungsgebieten. Gleiche Sätze wie Denkmal, Gemeindebescheinigung nötig.
Der Rechner ist in vier Tabs aufgeteilt – je einen pro AfA-Art. Wählen Sie zunächst die für Ihre Situation passende Methode und folgen Sie dann diesen Schritten:
Handelt es sich um ein normales Mietobjekt? → Lineare AfA. Neubau mit Baugenehmigung ab Oktober 2023? → Degressive AfA. Denkmalgeschütztes Gebäude? → Denkmalschutz-Tab. Lage im Sanierungsgebiet (Gemeindebescheinigung vorhanden)? → Sanierungsgebiet-Tab.
Tragen Sie den vollständigen Kaufpreis aus dem Kaufvertrag ein – also inklusive des Grundstücksanteils, aber vor Abzug der Nebenkosten. Kaufnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer) werden anteilig auf Gebäude und Grundstück verteilt und erhöhen die Bemessungsgrundlage.
Das ist der wichtigste und fehleranfälligste Schritt. Als Orientierung dienen die Bodenrichtwerte Ihrer Gemeinde (abrufbar unter boris.niedersachsen.de oder dem jeweiligen Landesportal) oder die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung. In Städten wie München oder Hamburg kann der Grundstücksanteil bis zu 60–70 % des Kaufpreises betragen.
Das Baujahr bestimmt den AfA-Satz. Bei Gebäuden mit unbekanntem Baujahr hilft ein Blick ins Grundbuch, die Teilungserklärung oder die Bauakte beim zuständigen Baurechtsamt. Die Nutzungsart (privat/betrieblich) beeinflusst bei einigen AfA-Arten die anwendbaren Sätze.
Mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz berechnet der Rechner Ihre tatsächliche jährliche Steuerersparnis in Euro. Den Grenzsteuersatz finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid oder können ihn mit Ihrem Steuerberater abstimmen. Für den Spitzensteuersatz gilt derzeit 42 % (ab ca. 66.000 € z.v.E.) bzw. 45 % (Reichensteuer).
Nach dem Klick auf „AfA berechnen" erscheinen die Kerndaten (Jahres-AfA, monatliche AfA, Steuerersparnis) sowie eine vollständige Jahrestabelle mit dem Restbuchwert für jedes Jahr. Die Tabelle ist scrollbar und zeigt den gesamten Abschreibungsverlauf – nützlich für Ihre langfristige Steuerplanung.
🖨 Tipp: Ergebnisse sichern
Sie können diese Seite über die Druckfunktion Ihres Browsers (Strg+P / Cmd+P) als PDF speichern. Die Jahrestabelle und alle Ergebnisse werden druckoptimiert dargestellt. Alternativ nehmen Sie die Werte als Grundlage für das Gespräch mit Ihrer Kanzlei.
Wählen Sie die gewünschte AfA-Methode und tragen Sie Ihre Werte ein. Die Berechnung erfolgt sofort, ohne dass persönliche Daten übertragen werden.
Jede Immobilieninvestition ist anders. Unsere Kanzlei prüft Ihre konkrete Situation, ermittelt die optimale Abschreibungsstrategie und berücksichtigt alle steuerlichen Stellschrauben – von der Kaufpreisaufteilung bis zur Wahl der richtigen AfA-Methode.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Steuergesetze und deren Anwendung können im Einzelfall abweichen. Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem Steuerberater prüfen.
⚠ Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die tatsächliche AfA hängt von individuellen Faktoren ab, die Ihr Steuerberater berücksichtigt.
Die lineare Abschreibung verteilt den Wertverlust gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer. Der jährliche AfA-Betrag bleibt konstant, was die Steuerplanung besonders einfach und planbar macht.
| Baujahr / Nutzungsart | AfA-Satz | Nutzungsdauer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Neubau ab 2023 (Wohngebäude) | 3,0 % | 33 Jahre | § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG n.F. |
| Baujahr 1925–2022 | 2,0 % | 50 Jahre | § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG |
| Baujahr vor 1925 | 2,5 % | 40 Jahre | § 7 Abs. 4 Nr. 2b EStG |
| Betriebliche Immobilien | 3,0 % | 33 Jahre | § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG |
Wichtige Änderung 2023:
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde der Satz für neue Wohngebäude (Fertigstellung ab 01.01.2023) von 2 % auf3 % angehoben. Für Bestandsgebäude bleibt es bei 2 %.
Jährliche AfA = Bemessungsgrundlage × AfA-Satz
Bemessungsgrundlage = Gesamtkaufpreis − Grundstücksanteil − (ggf. Inventar)
Die degressive Abschreibung ermöglicht höhere Abzüge in den ersten Jahren und sinkende Beträge im Zeitverlauf. Sie wurde durch das Wachstumschancengesetz 2024 für bestimmte Neubauten wieder eingeführt.
Anwendbar nur auf Wohngebäude, bei denen der Bauantrag nach dem 30.09.2023 gestellt wurde oder die nach dem 31.12.2023 angeschafft wurden. Der Satz beträgt 5 % degressiv auf den Restbuchwert.
Ein einmaliger Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist jederzeit möglich (§ 7 Abs. 3 EStG). Der optimale Zeitpunkt ist erreicht, wenn der lineare AfA-Betrag (Restbuchwert ÷ Restnutzungsdauer) den degressiven Betrag übersteigt. Unser Rechner zeigt den optimalen Wechselzeitpunkt automatisch an.
💡 Strategie-Tipp:
Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude werden steuerlich besonders gefördert. Neben der regulären Gebäude-AfA können die Modernisierungs- und Sanierungskosten erhöht abgeschrieben werden.
| Nutzung | Satz | Dauer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Vermietung – Phase 1 | 9 % | 8 Jahre | 72 % |
| Vermietung – Phase 2 | 7 % | 4 Jahre | 28 % |
| Selbstnutzung | 9 % | 10 Jahre | 90 % |
⚠ Voraussetzung:
Die erhöhte AfA setzt eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde voraus. Maßnahmen, die vor Erteilung der Bescheinigung begonnen wurden, können steuerlich ausgeschlossen sein. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Kanzlei.
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen gelten dieselben erhöhten AfA-Sätze wie beim Denkmalschutz – allerdings bezogen auf die Sanierungskosten, nicht zwingend auf ein Denkmal.
Während § 7i EStG ausschließlich auf denkmalgeschützte Objekte abstellt, reicht für § 7h EStG die Lage im Sanierungsgebiet. Die Bescheinigung stellt die Gemeinde aus (nicht die Denkmalbehörde). Beide Regelungen können nicht gleichzeitig auf dieselben Kosten angewendet werden.
Ein häufiger Fehler ist die falsche Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grundstück. Die Finanzverwaltung erkennt grundsätzlich vertragliche Aufteilungen an, solange sie nicht wirtschaftlich unangemessen sind.
Als Orientierung dient das „Sachwertverfahren“ oder die Verhältnismethode anhand von Bodenrichtwerten. Das BMF stellt eine kostenfreie Arbeitshilfe zur Aufteilung bereit, die Finanzämter als Prüfmaßstab heranziehen.
| Position | Abschreibbar? | Hinweis |
|---|---|---|
| Gebäudeanteil am Kaufpreis | ✅ Ja | Kern der Bemessungsgrundlage |
| Grundstücksanteil | ❌ Nein | Keine Abnutzung laut EStG |
| Anschaffungsnebenkosten | ✅ Ja (anteilig) | Notar, Grunderwerbsteuer, Makler |
| Inventar / Einbauküche | ✅ Separat | Eigene kürzere Nutzungsdauer (10 J.) |
| Finanzierungskosten | ❌ Nein | Werbungskosten, nicht AfA |
Jede Immobilieninvestition ist anders. Unsere Kanzlei prüft Ihre konkrete Situation, ermittelt die optimale Abschreibungsstrategie und berücksichtigt alle steuerlichen Stellschrauben – von der Kaufpreisaufteilung bis zur Wahl der richtigen AfA-Methode.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Steuergesetze und deren Anwendung können im Einzelfall abweichen. Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem Steuerberater prüfen.
Dieser Rechner dient der unverbindlichen Erstorientierung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2024 · § 7 EStG.
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